Fragen und Antworten zur Windkraft in Eltville
Nachfolgend wollen wir Antworten geben auf oft gestellte zentrale Fragen und Antworten rund um die Windkraft in Eltville.
Inhaltsverzeichnis
Warum Windkraft in Eltville?
Frage 1: Welchen Strombedarf hat die Stadt Eltville und wie hoch ist bisher der Anteil Erneuerbarer Energien (EE)?
Frage 2: Wie hoch ist der Strom-Ertrag einer aktuellen Windkraftanlage (für Eltville)?
Frage 3: Welche Ziele hat sich Hessen hinsichtlich der Windkraft gegeben?
Frage 4: Warum ist Windkraft “vor Ort” und nicht ausschließlich “off-shore” notwendig und sinnvoll?
Frage 5: Warum Windkraft auch auf dem Taunuskamm und nicht nur in anderen Teilen Hessens?
Frage 6: Gibt es im Rheingau Alternativen zur Nutzung der Windenergie?
Frage 7: In welchem Umfang sind Windräder in Eltville geplant?Wovon hängt die Zahl der angestrebten Windräder ab?
Frage 8: Welche baulichen Maße haben die heutigen Windräder? Was bedeutet dies für die Sichtbarkeit?
Frage 9: Welche Anforderungen an Fläche, Erschließung usw. haben heutige Windräder?
Standorte von Windrädern in der Eltviller Gemarkung
Frage 10: Was sind die Standorte mit der höchsten Windintensität und -häufigkeit?
Frage 11: Welchen Rodungsbedarf hat ein Windrad an diesen Standorten im Vergleich zur gesamten Waldfläche in Eltville?
Frage 12: Wie sind diese Standorte bisher erschlossen bzw. welcher Aufwand ist notwendig?
Frage 13: Sind bei diesen Standorten naturschutzrechtliche Hemmnisse zu erwarten?
Frage 14: Was geschieht nach Ablauf der normalen Nutzungsdauer von 20 Jahren?
Frage 15: Sind bei diesen Standorten Belästigungen für Anwohner zu erwarten?
Frage 16: Bedarf es teurer Erd- oder störender Freileitungen für die Einspeisung des Stromes aus Windkraftanlagen?
Frage 17: Wie werden mögliche Gefahren von Windenergieanlagen abgesichert?
Betrieb, Kosten und Erträge
Frage 18: Wer wird die Windkraftanlagen betreiben?
Frage 19: Sind mit der Errichtung von Windrädern in Eltville irgendwelche Kosten für die Stadt Eltville verbunden?
Frage 20: Welche Erträge kann die Stadt Eltville für ihren Haushalt erzielen?
Frage 21: Wie könnten sich die Erträge für die Bürger auswirken?
Wie verläuft der Entscheidungsprozess und das weitere Vorgehen?
Frage 22: Werden die Bürger befragt?
Frage 23: Wie werden Windenergieanlagen genehmigt?
Frage 24: Welche Unterlagen werden zur Genehmigung benötigt? Wann werden diese erstellt?
Frage 25: Kommen auf die Stadt Eltville in diesem Verfahren Kosten zu?
Was sind die Argumente der Windkraftgegner?
Frage 26: Sind Windräder eine Landschaftsverunstaltung und schaden dem Fremdenverkehr?
Frage 27: Wird durch die Errichtung von Windrädern der Strom teurer?
Frage 28: Welches Energiekonzept haben die Gegner für Eltville?
Frage 29: Warum lehnen wir das Sankt-Florians-Prinzip ab?
Warum Windkraft in Eltville?
Frage 1: Welchen Strombedarf hat die Stadt Eltville und wie hoch ist bisher der Anteil Erneuerbarer Energien (EE)?
Der Strombedarf im Jahr 2011 betrug für die Gesamtstadt Eltville ca. 71.365 MWh.
Die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen betrug 2011 insgesamt ca. 3.630 MWh (2.888 MWh Solar und 742 MWh Klärgas). D.h., lediglich ca. 5,1 % des Strombedarfes (ohne Netzverluste in Höhe von ca. 2,0 %) waren in 2011 regenerativ erzeugt.
Quellen: [1; Seiten 16 und 20]
Frage 2: Wie hoch ist der Strom-Ertrag einer aktuellen Windkraftanlage (für Eltville)?
Heutige größere Windkraftanlagen haben eine Nennleistung von ca. 2,5 MW bis zu 7,5 MW. Passend für einen Standort in der Eltviller Gemarkung wären derzeit etwa 3,2 MW. Mit einer solchen Anlage könnten pro Jahr ca. 7.000 MWh d.h. 7 Millionen kWh Strom erzeugt werden, bei ca. 2.200 Voll-Last-Stunden pro Jahr, die bei den vorgesehenen Standorten mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von mindestens 5,75 m/s ohne Weiteres erreicht werden können.
Frage 3: Welche Ziele hat sich Hessen hinsichtlich der Windkraft gegeben?
Hessen hat als Ziel formuliert, im Jahr 2020 mindestens 20 % der Endenergie aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen. Dazu soll die Windenergie einen Beitrag von 7.000.000 MWh leisten.
Eine Windkraftanlage in Eltville würde danach gerade 0,1 % des Bedarfes abdecken.
Quellen: [2]
Frage 4: Warum ist Windkraft “vor Ort” und nicht ausschließlich “off-shore” notwendig und sinnvoll?
Richtig ist, dass die Effizienz von Offshore-Anlagen (im Meer) hinsichtlich der Betriebsstunden höher ist als bei Anlagen im Binnenland. Dagegen sind die Investitionskosten auf dem Meer deutlich höher. Daher wird für Offshore-Anlagen eine Einspeisevergütung von rd. 15 ct/kWh gezahlt. Onshore-Anlagen (auf dem Festland) erhalten nur rd. 8 ct, und produzieren damit den Strom für den halben Preis. Um den Strom von der Küste zu den Verbrauchern im Binnenland zu transportieren, bedarf es aber riesiger (landschaftszerstörender) Hochspannungsleitungen und -netze. Neben der Umweltbelastung ist ein überdimensionierter Ausbau solcher Netze unserer Meinung nach jedoch volkswirtschaftlich unsinnig und für den Endkunden teuer. Bei Onshore-Anlagen wird gerade im südlichen Teil von Deutschland der Strom dort erzeugt, wo er gebraucht wird.
Frage 5: Warum Windkraft auch auf dem Taunuskamm und nicht nur in anderen Teilen Hessens?
Die Hessische Landesregierung strebt nach Empfehlung des Energiegipfels 2,0 % der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie an. Zu diesen Flächen gehört auch der Rheingau-Taunus-Kamm. Der Kammbereich des Taunus gehört zu den windreichsten Regionen Hessens. Winduntersuchungen in Wiesbaden und Taunusstein haben noch bessere Windwerte ergeben, als dies vom Land für die Landesplanung ermittelt worden ist. Wir meinen, angesichts der Restriktionen für den Bau solcher Anlagen kann keine Region sich völlig den Notwendigkeiten der Energiewende entziehen.
Quellen: [5]
Frage 6: Gibt es im Rheingau Alternativen zur Nutzung der Windenergie?
Das vom Zweckverband Rheingau in Auftrag gegebene Gutachten IWU zur Potentialanalyse der Erneuerbaren Energien im Rheingau hat eindeutig ergeben: wer erneuerbare Energien im Rheingau will, muss Windkraft wollen. Das Potential für die Windkraft wird vorsichtig auf ca. 96.000 MWh/Jahr geschätzt [1, S. 61: 15 WEAs].
Das Potential für Solarenergienutzung beträgt für den gesamten Rheingau jedoch nur ca. 22.000 MWh/Jahr.
Dabei muss noch berücksichtigt werden, dass ein großer Teil der Solarenergie thermisch genutzt wird und nicht für die Stromerzeugung bereit steht. Außerdem sind die Folgen für die Stromkunden bei einer extrem ausgeweiteten Solarenergie-Nutzung /Fotovoltaik wesentlich teurer als die relativ geringeren Subventionen für Windenergie.
Alle anderen Formen der Erzeugung von EE- Strom sind im Rheingau weitestgehend bedeutungslos.
Quellen: [1, Seite 16]
Frage 7: In welchem Umfang sind Windräder in Eltville geplant?Wovon hängt die Zahl der angestrebten Windräder ab?
Die Zahl der angestrebten Windräder sollte sich an drei Dimensionen messen:
a) Möglichkeiten eines umwelt- und landschaftsgerechten Baus
b) Strombedarf der Region und der Stadt Eltville
c) Wirtschaftlichkeit der Anlagen
Wie bereits in [1] angenommen, sollte wohl von 2, maximal 4 Anlagen, evtl. verteilt auf 2 Standorte, ausgegangen werden. Wir sind überzeugt, eine solche Zahl kann wohl landschaftsverträglich gestaltet werden. Zusammen mit Oestrich-Winkel oder auch Kiedrich bzw. Schlangenbad lassen sich gemäß [1] 11 Windräder realisieren.
Quellen: [1]
Frage 8: Welche baulichen Maße haben die heutigen Windräder? Was bedeutet dies für die Sichtbarkeit?
Um effizient den Wind über den Baumwipfeln nutzen können, müssen die Windkraftanlagen eine entsprechende Größe haben. Bei Nabenhöhen (Anbringung der Beleuchtung) von bis zu 140 m werden mit den Blättern Gesamthöhen von ca. 200 m) erreicht. Beachtet werden sollte jedoch, dass mögliche Anlagen ca. 7 km entfernt vom Rheinufer stehen würden, wodurch sich die Größe entsprechend der Entfernung relativiert. Zudem weht der Wind dort hauptsächlich in West-Ost-Richtung, so dass vom Rheinufer meistens nur das Seitenprofil der Anlagen sichtbar wäre.
Frage 9: Welche Anforderungen an Fläche, Erschließung usw. haben heutige Windräder?
Für ein Windrad muss von einer Fläche von max. ½ ha (0,4 ha) ausgegangen werden. Das ist die Hälfte eines großen Fußballplatzes. Nach Inbetriebnahme kann jedoch wiederum die Hälfte dieser Fläche begrünt werden.
Für die Erschließung ist eine befestigte Straße notwendig. Diese muss einen tragfähigen Untergrund haben, muss aber nicht asphaltiert werden. Bis auf geringfügige Rangierflächen ist eine Breite von 3 Meter ausreichend. Beidseitig auf 2 – 3 Meter darf für die Bauzeit von wenigen Wochen kein höherer Bewuchs vorhanden sein, um die ausladenden Bauteile zu transportieren.
Standorte von Windrädern in der Eltviller Gemarkung
Frage 10: Was sind die Standorte mit der höchsten Windintensität und -häufigkeit?
Die Karte der Windhöffigkeit (durchschnittliche Windstärken) im Rheingau des Regierungspräsidiums Darmstadt zeigt mehrere mögliche Standort- Bereiche:
nördlich des Rheinhöhenwegs in Richtung Kasimierkreuz , im Bereich Erbacher Kopf
südöstlich von Hausen “Grüne Bank” (im Bereich der vorhandenen (!) Straße Richtung Bärstadt
Der Entwurf des „Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien“ des RP Darmstadt sieht deshalb in diesen vorgesehenen Bereichen Vorrangflächen für Windenergie-Anlagen vor.
Frage 11: Welchen Rodungsbedarf hat ein Windrad an diesen Standorten im Vergleich zur gesamten Waldfläche in Eltville?
Für 4 Windräder ergeben sich ca. 2 ha Waldfläche. Laut Statistischem Landesamt hat Eltville über 2.000 ha Wald. Es handelt sich also um 1 Promille der vorhandenen Waldfläche. Die angedachten Standorte könnten auch auf Nadelholzflächen oder sogar Windwurfflächen realisiert werden.
Frage 12: Wie sind diese Standorte bisher erschlossen bzw. welcher Aufwand ist notwendig?
Durch die B 260 sind alle Standorte an das übergeordnete Straßennetz für die Bauteiltransporte (analog zu Kemel) angebunden. Die jeweilige Baustelle lässt sich sehr gut über den für Holztransporte ausgebauten Rheinhöhenweg erreichen. Der Rheinhöhenweg hat fast durchgängig schon die für Großtransporte notwendige Breite und Befestigung.
Frage 13: Sind bei diesen Standorten naturschutzrechtliche Hemmnisse zu erwarten?
Bei diesen Standorten handelt sich weder um Naturschutzgebiete, noch um Bereiche mit Bodendenkmälern oder “FFH-Gebiete” (Flora-Fauna-Habitate, d.h. besonders wertvolle Bereiche).
Bevor irgendwelche Entscheidungen erfolgen(können) wird ein tierökologisches (früher: “avi-faunistisches”) Gutachten klären, ob von möglichen Windrädern an diesen Standorten wesentliche Störungen für Vögel und die sonstige Tierwelt ausgehen. Dieses Gutachten ist wesentliche Voraussetzung für eine Genehmigung.
Frage 14: Was geschieht nach Ablauf der normalen Nutzungsdauer von 20 Jahren?
Im Gegensatz zu sonstigen Energieerzeugungsanlagen, muss sich der Betreiber wirksam (mit Bürgschaften usw.) verpflichten, nach einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 20 bis 25 Jahren die gesamte Anlage einschließlich der Fundamente wieder abzubauen und wieder aufzuforsten.
Die mögliche Belastung der Landschaft ist also zeitlich begrenzt.
Frage 15: Sind bei diesen Standorten Belästigungen für Anwohner zu erwarten?
Die gesetzlichen Abstandsregelungen besagen, dass mindestens 750 m Abstand zu Wohnsiedlungen einzuhalten sind. Das Land Hessen verlangt 1.000 m. Diese Abstände können hier problemlos eingehalten werden.
Schattenwurf:
Der Schattenwurf erfolgt auf einer schmetterlingsförmigen Fläche in Ost-/West-Ausrichtung um eine Windkraftanlage. Er kann recht gut berechnet werden. Für die Gemeinden im südlichen Hangbereich des Rheingaugebirges stellt der Schattenwurf kein Problem dar, da WEAs im Wald nördlich davon errichtet werden würden. Sollten dennoch Probleme entstehen, so können WEAs auch zeitweise abgeschaltet werden.
Frage 16: Bedarf es teurer Erd- oder störender Freileitungen für die Einspeisung des Stromes aus Windkraftanlagen?
Laut Auskunft der Syna (Stromnetzbetreiber im Rheingau) können 3-4 Windkraftanlagen ohne großen Aufwand in das Mittelspannungsnetz bei Kiedrich eingespeist werden.
Die Leitungen zwischen den Anlagen und dem Verteilnetz werden in der Erde verlegt und soweit möglich seitlich entlang vorhandener Wege eingegraben. Die Kosten dafür betragen etwa 100 €/m.
Frage 17: Wie werden mögliche Gefahren von Windenergieanlagen abgesichert?
Windkraftanlagen benötigen bereits ab der Bauphase eine Haftpflichtversicherung für Schäden während der Errichtung wie auch während des Betriebs z.B. infolge von Brand oder Eisbruch . Die Prämien dafür sind zur Zeitäußerst gering. Man kann also davon ausgehen, dass nur geringe Schäden bei bereits laufenden Anlagen entstanden sind und Fachleute das Risiko als sehr
niedrig ansehen.
Windkraftanlagen können einen Brand selbständig erkennen, ihn in an eine zentrale Leitstelle weitermelden, sich selbst abschalten und – wenn eine Brandlöschanlage installiert ist – den Brand selbständig löschen.
Betrieb, Kosten und Erträge
Frage 18: Wer wird die Windkraftanlagen betreiben?
Gleichgültig in welcher Rechtsform und in welcher Weise die Stadt Eltville an den Anlagen beteiligt wird, sind solche Verträge europaweit auszuschreiben erforderlich. Es gibt ausreichend Interessenten mit Erfahrungen in der Realisierung solcher Vorhaben. Im Idealfall ist derBetreiber eine Energiegenossenschaft und/oder Kapitalgesellschaft der Bürger “vor Ort”.Dann können die Bürger ihren Strom an sich selbst liefern und von den Erträgen profitieren.
Frage 19: Sind mit der Errichtung von Windrädern in Eltville irgendwelche Kosten für die Stadt Eltville verbunden?
Die Betreibergesellschaft hat alle Kosten der Beantragung, Errichtung, Betreibung und der Renaturierung zu tragen. Angesichts der Haushaltssituation der Stadt Eltville wird diese sich voraussichtlich nicht an einer zu gründenden Betreibergesellschaft beteiligen können. Damit vermeidet die Stadt auch mögliche Risiken, die alleine von der Betreibergesellschaft zu tragen sind.
Frage 20: Welche Erträge kann die Stadt Eltville für ihren Haushalt erzielen?
Auch wenn sich die Stadt nicht an der Betreibergesellschaft direkt beteiligt, kann sie erheblich von der Errichtung von Windkraftanlagen profitieren. Für die Inanspruchnahme der städtischen Waldflächen können Pachteinnahmen erzielt werden. Hinzu kommen Gewerbesteuerzahlungen. Insgesamt kann die Gemeinde aus Pacht und Gewerbesteuer Einnahmen von bis zu 70.000 Euro für ein Windrad mit 3 MW Leistung jedes Jahr erwarten. Dies dann 20 – 25 Jahre lang. Dabei sollte geprüft werden, die Erlöse in einen festen Grundbetrag und einen ertragsabhängigen Teil zu splitten.
Frage 21: Wie könnten sich die Erträge für die Bürger auswirken?
Durch die Einnahmen könnte die zweite Stufe der Grundsteuer-Erhöhung, gemäß den Vereinbarungen zum „Rettungsschirm“, wieder rückgängig gemacht werden.. Je nach Grundstücksgröße könnten deshalb die Bürger von Eltville hohe Beträge einsparen. Das käme auch den Mietern zugute, die ja über die Nebenkosten an den Steuern beteiligt werden.
Wie verläuft der Entscheidungsprozess und das weitere Vorgehen?
Frage 22: Werden die Bürger befragt?
Sobald das tierökologische Gutachten vorliegt und zu einem positiven Ergebnis kommt, können die weiteren Schritte erfolgen. Dazu sind die Überlegungen zur Organisation einer Betreibergesellschaft zum Abschluss zu bringen. Ein weiterer Schritt ist dann die vorgesehene Befragung der Bürger dieser Stadt über das “Gesamtpaket”.
Es ist der allgemeine politische Wille, dass nicht über die Köpfe der Bürger entschieden werden soll.
Frage 23: Wie werden Windenergieanlagen genehmigt?
Windkraftanlagen benötigen eine Genehmigung nach dem Immissionschutzrecht. Genehmigungsbehörde ist dazu das Regierungspräsidium Darmstadt.
Frage 24: Welche Unterlagen werden zur Genehmigung benötigt? Wann werden diese erstellt?
Es sind umfangreiche Antragsunterlagen mit vielfältigen Gutachten (u.a. hinsichtlich Lärmemission, Beeinträchtigung durch Schattenwurf, Schutz von Anwohnern, Natur und Umfeld vorzulegen. Insgesamt sind durch den Vorhabensträger sehr hohe Kosten für Gutachten sowie das Antrags- und Genehmigungsverfahren zu leisten.
Frage 25: Kommen auf die Stadt Eltville in diesem Verfahren Kosten zu?
Soweit der Stadt durch die Vorbereitung des Projektes Kosten entstanden sind, werden diese von der Betreibergesellschaft zu ersetzen sein. Die Kosten für das tierökologische Gutachten wird von der Fa. Syna (Stromnetzbetreiber in Eltville) auf eigenes Risiko erstellt.
Die Kosten werden nur dann von der Stadt zwischenzeitlich getragen, wenn das Ausschreibungsverfahren einen anderen Betreiber ergeben sollte. Die ausgewählte Gesellschaft muss dann der Stadt diese Kosten erstatten.
Was sind die Argumente der Windkraftgegner?
Die Argumente der Windkraftgegner sind im Wesentlichen:
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Zu geringer Ertrag der Windkraft im Verhältnis zu den Schäden
Frage 26: Sind Windräder eine Landschaftsverunstaltung und schaden dem Fremdenverkehr?
Windkraftanlagen verändern unbestritten die Landschaft. Ob diese Anlagen als schön oder hässlich empfunden werden ist sehr subjektiv. Von den Windrädern gehen jedoch keine störenden Lärm-Emissionen wie beim Güterzugverkehr oder von einer Schnellstraße aus.
An der deutschen Küste stehen am Land sehr viele Anlagen. Der Fremdenverkehr wurde davon offensichtlich nicht berührt.
Frage 27: Wird durch die Errichtung von Windrädern der Strom teurer?
Richtig ist, dass für Windkraftanlagen eine Einspeisevergütung bezahlt wird, die auf (fast) alle Stromkunden umgelegt wird. Die Einspeisevergütung wird unabhängig von den Stromverkaufspreisen gezahlt. Sollten die Stromverkaufspreise an der Börse nicht die Höhe der Einspeisevergütung erreichen wird die Differenz durch eine Umlage von (fast) allen Stromkunden übernommen. Das ist aber unabhängig davon, wo diese Anlagen stehen. Je verbrauchernäher solche Anlagen stehen umso geringer ist der notwendige Netzausbau. Diese Kosten könnten eingespart werden.
Wir sehen die Gründe für hohe Kosten im Zusammenhang mit Erneuerbaren Energien eher
- in den vielzähligen Ausnahmegenehmigungen bei der Umlage nach dem EE-Gesetz
- in veralteten Stromnetzen, welche die Energieleistung von Windkraftanlagen nicht aufnehmen können, wodurch diese zum Abschalten gezwungen werden
- in der Nicht-Weitergabe der echten (oft sehr geringen) Strompreise der Strombörse an die Stromkunden
- in der aktuell unflexiblen Strompreisgestaltung für Endkunden, welche sich nicht an den täglichen Schwankungen (Stromnutzungsspitzen und nächtlichem Überangebot) orientiert
Frage 28: Welches Energiekonzept haben die Gegner für Eltville?
Die Gegner der Windkraft im Rheingau haben bisher kein Energiekonzept vorgelegt, welches ohne Windkraft, aber auch ohne Nutzung fossiler Brennstoffe in Großkraftwerke im Ballungsraum Rhein-Main auskommt. Es ist nicht vernünftig eine umweltfreundliche Technologie völlig abzulehnen und selbst keine Gegenvorschläge für eine regionale Versorgung zu machen.
Frage 29: Warum lehnen wir das Sankt-Florians-Prinzip ab?
Als besonders unangemessen sehen wir die Argumentation, dass die Windenergie zwar gut sei – nur nicht bei uns. Andere Regionen sollen einfach mehr von den Anlagen bauen.
Das erscheint uns nicht nur arrogant – wenn die Anlagen hier hässlich sind, sind sie es auch woanders – sondern entspricht auch dem St. Florians–Prinzip.
Wenn hingegen in jeder Region soviel gebaut wird, wie “vor Ort” an Strom gebraucht wird, werden erträgliche Anlagen realisiert werden können. Dies gilt insbesondere, wenn die örtlichen Gegebenheiten (Windhöffigkeit) besonders für einen Standort sprechen.
Quellen:
[1] Integriertes Klimaschutzkonzept des Zweckverbandes Rheingau, 28.02.2013
[2] Regierungspräsidium Hessen, Energieportal Mittelhessen
[3] Jahrbuch 2013 des RTK
[4] Erneuerbare Energie: Konzepte für die Energiewende (WILEY-VCH Verlag, 2011)
[5] Abschlussbericht hessischer Energiegipfel, 10.11.2011
[6] Windenergie im Rheingau – Konzept ABO Wind 2013