Home 9 Windkraft 9 Windenergie umsetzen: Die möglichen Beteiligungsmodelle

Windenergie umsetzen: Die möglichen Beteiligungsmodelle

Nach der Entscheidung pro Windkraft in Eltville steht nun die Umsetzung im Mittelpunkt. Eine der wichtigen Fragen ist dabei, wie der Betrieb der Windenergieanlagen organisiert werden soll. Grundsätzlich kann jede einzelne Anlage eines Windparks von einer eigenen Gesellschaft betrieben werden. In einem Windpark mit beispielsweise zehn Anlagen könnten also theoretisch zehn verschiedene Betreiber agieren – von großen Investoren bis hin zu lokalen Gemeinschaften. Alternativ können auch alle Anlagen eines Windparks gemeinsam von einer Organisation betrieben werden. Welches Modell ist für die Stadt und für die Bürger am sinnvollsten? Zur Meinungsbildung hier ein Blick auf die möglichen Modelle.

A) Reines Verpachtungsmodell

Beim Verpachtungsmodell werden die städtischen Windkraftflächen an externe Unternehmen vergeben, die die Windenergieanlagen (WEA) betreiben.

Vorteile:

  • Die Stadt hat keinen finanziellen Aufwand oder unternehmerisches Risiko.
  • Sichere Einnahmen aus den Pachtverträgen.
  • Geringer Verwaltungsaufwand, da die Betreiber die Organisation übernehmen.

Nachteile:

  • Die Stadt profitiert nur von den Pachteinnahmen, ohne zusätzliche Gewinne (z.B. durch Mehrertrag) realisieren zu können.
  • Bürgerinnen und Bürger sind nicht direkt wirtschaftlich beteiligt.
  • Optional könnte die Stadt in den Verträgen aber Auflagen machen, etwa zum Betrieb einzelner Anlagen durch lokale Initiativen oder Bürgergesellschaften.

B) Stadt als (Mit-)Betreiber

In diesem Modell ist die Stadt selbst Betreiber der Windenergieanlagen. Sie könnte hierfür eine Gesellschaft gründen, die den Betrieb organisiert. Diese betreibt den Windpark zu 100% – oder gibt Teile davon an Partner ab (z.B. Unternehmen oder Bürgergesellschaften).

Vorteile:

  • Die Einnahmen aus der Stromerzeugung und Steuern bleiben größtenteils in der Region.
  • Die Stadt hat größeren Einfluss auf den Betrieb und eventuelle Umweltschutzmaßnahmen.

Nachteile:

  • Höherer Aufwand und finanzielle Risiken für die Stadt, besonders bei 100%-Beteiligung.

C) Bürgergesellschaften als Betreiber

Ein besonders bürgernahes Modell ist der Betrieb durch eine Genossenschaft oder eine Bürgergesellschaft. Bürgerinnen und Bürger können Anteile erwerben und so direkt an den Gewinnen beteiligt werden. Die RheingauWind Bürgergesellschaft (RWB) könnte eine zentrale Rolle spielen, indem sie als Betreiber von Teilen der Anlagen auftritt.

Vorteile:

  • Direkte finanzielle Beteiligung der Bürger an den Erträgen der Windkraft.
  • Stärkung der lokalen Akzeptanz und Identifikation mit den Projekten.

Nachteile:

  • Abhängigkeit von der Bereitschaft der Bürger, sich finanziell einzubringen.

Fazit: Bürger einbeziehen macht Sinn!

Bei jedem der vorgenannten Modelle ist das Einbinden der Bürgerinnen und Bürger möglich – und hätte folgende Vorteile:

  • Lokale Wertschöpfung: Einnahmen aus der Windkraft bleiben in der Region und fördern die Wirtschaft vor Ort.
  • Transparenz und Mitgestaltung: Bürger können sich aktiv einbringen und die Energiewende mitgestalten.
  • Regionale Identifikation: Modelle wie Bürgergesellschaften fördern die Akzeptanz und stärken das Gemeinschaftsgefühl.

Die Bürgerbeteiligung bietet der »Nachhaltigkeitsstadt« Eltville zahlreiche Chancen, die über den Ausbau der erneuerbaren Energien hinausgehen. Ob Verpachtung, städtische Mit-Beteiligung oder Bürgergesellschaften – jedes Modell hat spezifische Vorzüge und Herausforderungen. Ziel der städtischen Aktivitäten sollte es aus unserer Sicht sein, den langfristig größtmöglichen Nutzen für die Region und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu erzielen – und nicht den »Weg des geringsten Widerstands« zu gehen, wie beispielsweise durch die Komplettverpachtung an einen profitorientierten Energieversorger. Dafür setzt sich ein Bündnis aus EZR, RWB und anderen Organisationen ein. 

Hier findest Du Informationen zu diesem Bündnis.

Und hier bekommst Du Antworten auf weitere Fragen zur Windkraft.