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Der Weg zur Windkraft in Eltville – so geht’s weiter

Die »Nachhaltigkeitsstadt« macht einen weiteren großen Schritt

Nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid im Februar 2024, bei dem sich die Mehrheit der Eltviller Bürgerinnen und Bürger für die Windkraft ausgesprochen hat, startet die Stadt nun den konkreten Umsetzungsprozess. Mit der Beauftragung der Endura kommunal GmbH durch die Stadt Eltville auf Empfehlung des Windkraftausschusses (am 5. Dezember 2024) wurden die Weichen für die strukturierte Planung gestellt.

Das Ziel dieser Zusammenarbeit ist ein fundierter Ausschreibungs- und Auswahlprozess für den oder die Projektierer, die später die Windkraftanlagen bauen und betreiben werden.

Gemeinsam für Eltville: Der Windkraftausschuss und Endura

Die Endura kommunal GmbH wurde beauftragt, den gesamten Prozess bis zur Auswahl des Projektierers zu begleiten. Das Unternehmen bringt Erfahrung aus zahlreichen kommunalen Energieprojekten mit. Für Eltville übernimmt Endura – in direkter Zusammenarbeit mit dem Windkraftausschuss – unter anderem folgende Aufgaben:

  1. Workshop: Einführung und Erfahrungsberichte anderer Kommunen
    In diesem Workshop werden Kommunen mit Erfahrung in der Windkraft eingeladen, um ihre Best Practices zu teilen. Die Themen umfassen:
    • Erfolgreiche Planung und Umsetzung von Projekten.
    • Umgang mit Herausforderungen wie Bürgerbeteiligung und Genehmigungsverfahren.
    • Tipps zur Vermeidung häufiger Fehler und Maximierung des lokalen Nutzens.

      Kommentar Status: Der Workshop wurde am 30.01.2025 erfolgreich abgeschlossen. Es gab erste Auseinandersetzungen mit möglichen Betreibermodellen, und Erfahrungen mit den Kommunen Heidenrod und Idstein wurden ausgetauscht. Es gab viele Informationen, die für Eltville wichtig sind und in den Kriterienkatalog einfließen müssen.
  2. Kriterien-Workshop (Mai 2025)
    Der Kriterien-Workshop ist der zentrale Schritt zum Festlegen der Anforderungen an potenzielle Projektierer. Dabei werden folgende Themen erarbeitet:
    • Technische Anforderungen: Sicherstellen der Eignung der geplanten Anlagen, einschließlich ihrer Umweltverträglichkeit und Leistungsfähigkeit.
    • Finanzielle Kriterien: Klärung von Mindestpachten und finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten, einschließlich einer vorteilhaften Verteilung der Erlöse an die Gemeinde.
    • Schutzmaßnahmen: Festlegung spezieller Maßnahmen wie Abdichtung, Brandschutz, Vermeidung von Bodenverdichtungen und Ölunfällen, soweit diese nicht ohnehin Gegenstand des »Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz« sind, das nach Auswahl des Projektierers startet und von den zuständigen Ministerien durchgeführt wird.
    • Bürgerbeteiligung: Diskussion eines Modells zur direkten finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, um die Akzeptanz zu fördern. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Artikel: »Windenergie umsetzen: Die möglichen Beteiligungsmodelle«.
    • Nachbarschaftliche Zusammenarbeit: Einbindung der Nachbarkommunen in den Planungsprozess, um potenzielle Konflikte frühzeitig zu lösen.
  3. Auswertung der Angebote
    Die eingereichten Projektvorschläge werden neutral analysiert. Endura erstellt eine Rangliste, um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
  4. Begleitung der Bietergespräche
    Im September 2025 werden die besten Bewerber eingeladen, ihre Konzepte vorzustellen. Endura unterstützt bei der Bewertung.

Diese Schritte werden nicht öffentlich durchgeführt, um eine strukturierte und sachliche Bewertung zu gewährleisten. Wir werden aber dran bleiben und über Fortschritte berichten.

Zeitplan bis zur Auswahl des Projektierers

  • Januar/Februar 2025: Workshop: Einführung und Erfahrungsberichte anderer Kommunen – erledigt
  • März/April 2025: Begehung der Windvorrangflächen im Wald (nicht öffentlich).
  • April 2025: Workshop mit Nachbarkommunen, besprechen von Stellungnahmen und Vorschlägen zur Kriterienaufstellung.
  • Mai 2025: Kriterien-Workshop mit Endura (Welche Anforderungen/Vorgaben werden an den möglichen Projektierer gestellt?).
  • Juni: Ausschusssitzung.
  • August: Auswertungs-Workshop zu Projektiererangeboten, weitere Ausschusssitzung.
  • Ab 15. August 2025: Bewertung der Angebote.
  • September/Oktober 2025: Bietergespräche und Erarbeitung eines Vorschlags an die Stadtverordneten-Versammlung.
  • 4. Quartal 2025: Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

Das »Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz« kann also im Jahr 2026 starten. Der oder die ausgewählten Projektierer reichen alle erforderlichen Unterlagen beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein und erbringen geforderte Nachweise auf eigene Rechnung. Die Stadt Eltville kontrolliert den Prozess weiterhin, muss aber selbst nicht ins Verfahren eingreifen.

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Weitere Hintergrundinformationen:

Informationen zu möglichen Beteiligungsmodellen findest Du im Blog-Artikel »Windenergie umsetzen: Die möglichen Beteiligungsmodelle«

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz: In dessen Verlauf muss der Projektierer verschiedenste Gutachten und Planungsdaten vorlegen – nachzulesen im 99-seitigen PDF-Dokument »Anleitung zur Erstellung der Antragsunterlagen für Windenergieanlagen«.

Windkraftausschuss der Stadt Eltville: Zusammensetzung, Termine und Sitzungsunterlagen findest Du im Ratsinformationssystem der Stadt Eltville.

Welche Aufgaben die endura kommunal GmbH für Gemeinden ausführt, erfährst Du auf ihrer Website.

Weitere Fragen zur Windkraft? Dann schau’ in unsere FAQs.