Interview mit Dr. Peter Seel
Oft wird behauptet, Windkraftanlagen in Kiedrich gefährdeten das Trinkwasser. Dabei stützt man sich auf die »Fachtechnische Stellungnahme zur Frage einer möglichen Beeinträchtigung der Schürfung im Sillgraben durch Windkraftanlagen« der Wasser und Boden GmbH. Diese Stellungnahme ist jedoch kein Gutachten, das auf geologisch-hydrogeologischen Erkundungen basiert, sondern listet verschiedene Annahmen. Genaue Gutachten für jedes einzelne Windrad werden in der Vorplanungsphase erstellt – also nachdem das prinzipielle »Ja« gegeben wurde. Stellt sich dabei eine nicht kontrollierbare Gefahr heraus, wird die betreffende Einzelanlage nicht genehmigt oder das Projekt ganz eingestellt.
Darüber – und über allgemeine Aspekte des Themas »Windkraft und Trinkwasser« – sprach Claus Driese von der EZR mit dem Wasserexperten Dr. Peter Seel aus Niedernhausen, wo es im letzten Jahr ebenfalls einen Bürgerentscheid gab.
Dr. Peter Seel
Dr. Seel ist Diplomchemiker und Diplombiologe und war bis zu seinem Ruhestand Dezernatsleiter für Gewässergüte im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).
Führen Windkraftanlagen in der Kiedricher Vorrangfläche zu Gefährdungen für unser Trinkwasser und Grundwasser?
Man muss unterscheiden zwischen Bau und Betrieb.
Beim Betrieb gibt es keine Gefährdungen, die über das normale Maß bei der Bewirtschaftung eines Waldes hinausgehen. Regenwasser, das vom Turm oder den Fundamenten abfließt, kann direkt daneben zur Versickerung gebracht werden und enthält keine kritischen Schadstoffe. Für das Getriebeöl in den Anlagen sind Auffangwannen vorgeschrieben; es gibt aber auch Anlagen ohne Getriebe. Prinzipiell kann ein Wartungsfahrzeug bei einem Unfall im Extremfall seinen gesamten Kraftstoff verlieren. So etwas kommt in Deutschland täglich auf unseren Straßen vor. Dann muss möglichst schnell der kontaminierte Boden ausgebaggert und entsorgt werden, damit sich die Schadstoffe nicht weiter ausbreiten können. Unser Wirtschaftswald wird aber schon heute in größerer Häufigkeit von schweren Erntemaschinen und LKW für den Holztransport befahren, für die dieses Risiko genauso gilt.
Beim Bau gibt es einen kritischen Zeitraum: Zum Gießen der Fundamente muss der ohnehin geringmächtige Boden abgetragen werden, sodass für 2 bis 4 Tage keine schützende Bodenschicht vorhanden ist, die austretenden Kraftstoff oder Hydrauliköl aufnehmen kann. Im Extremfall könnten dann Spalten im Fels offen liegen, durch die Schadstoffe weitertransportiert und nicht mehr ausgebaggert werden können. Daher muss je nach Standort mit entsprechendem Aufwand gewährleistet werden, dass dies nach menschlichem Ermessen nicht passiert.
Warum hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Bau von Windkraftanlagen auf der hohen Wurzel in Wiesbaden aus Gründen des Trinkwasserschutzes abgelehnt und gibt es nicht vergleichbare Argumente für Kiedrich?
Jedes Windkraftvorhaben durchläuft vor der Genehmigung eine Prüfung. Zum Trinkwasserschutz wird von dem zuständigen Hydrogeologen des HLNUG eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben, die Grundlage für die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist – vor dem Hintergrund des in Deutschland sehr strengen Rechts zum Grundwasserschutz. Im konkreten Fall ging es um eine hydrogeologische Besonderheit: Wiesbaden betreibt kilometerlange Längsstollen im Taunusgebirge, durch die 30% des Wiesbadener Trinkwasserbedarfs gedeckt werden. Die geplanten Anlagen liegen oberhalb solcher Stollen mit Taunusquarzit als Gestein, das durch kleine Spalten und Risse wasserdurchlässig ist. Der im Taunus vorherrschende Schieferfels ist dagegen wasserundurchlässig. (Auch im Kiedricher Vorranggebiet gibt es Quarzitgestein.)
Das HLNUG hatte in seiner Stellungnahme auf die örtlich besonderen Risiken hingewiesen und der RP damit die Ablehnung des Bauantrags begründet. Das ist meines Wissens der einzige Fall, bei dem bisher das HLNUG in unserer Region eine so kritische Stellungnahme zu dieser Fragestellung abgegeben hat.
Die Wiesbadener Stadtwerke haben allerdings gegen diese Entscheidung geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Recht bekommen (Aktenzeichen: 4 K 2962/16.WI). Das Gericht argumentiert, dass die Ablehnung des Bauantrags nicht verhältnismäßig ist, da durch Auflagen im Genehmigungsbescheid das Umweltrisiko erheblich reduziert werden kann.
Zitat aus der Urteilsbegründung: »Nach diesen Grundsätzen ist aufgrund der Umstände des vorliegenden Falles eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen, da es Vorsorge- und Vermeidungsmaßnahmen gibt, unter deren Berücksichtigung der Schadenseintritt hinreichend unwahrscheinlich ist.«
Solche Maßnahmen sind z. B. die Bauüberwachung durch einen Hydrogeologen in der kritischen Phase, ggf. Abdichten von Spalten im Gestein, künstlicher Schutz mittels Aufbringen von Geotextil-Bentonitmatten im Böschungsbereich, ggf. elektrisch betriebene Maschinen etc …
Wenn schon in einem so sensiblen Bereich wie der hohen Wurzel der Bau von Windkraftanlagen möglich ist, gibt es nach meiner Einschätzung im Kiedricher Bereich der Wasserschutzzone III keine Risiken, die nicht durch Auflagen im Genehmigungsbescheid hinreichend minimiert werden können. Ein Windkraftbetreiber wird auch vernünftigerweise nicht direkt an die Grenze der Wasserschutzzone II bauen wollen, weil diese viel zu tief im Tal liegt, sondern auf den Kuppen, die weiter entfernt liegen, weil dort mehr Wind weht. Dies sind aber auch die Standorte, wo die Waldschäden am größten sind und am wenigsten Wald gerodet werden müsste. Man sollte bei der Risikobetrachtung aber auch die Kirche im Dorf lassen. Die Trinkwasserschutzzone III erfordert ja nur eine genauere Prüfung von Maßnahmen, die das Grundwasser gefährden können. In der Praxis wurden auch in Kiedrich Nutzungen genehmigt, die ein ungleich höheres Risiko bringen als Bau und Betrieb von Windkraftanlagen: Die Straße von Kiedrich nach Hausen (L3035) führt mitten durch die engere Schutzzone II, nur ca. 100 Meter am Brunnen vorbei. Auf dieser fahren nicht nur PKW, sondern auch Lastwagen mit Benzin- oder Dieselantrieb. Eine Havarie solcher Fahrzeuge mit dem Auslaufen der Tanks ist das eigentliche Risiko – und nicht der Bau eines Fundaments für Windkraftanlagen unter strenger Aufsicht oder das Verlegen von Stromleitungen.
Es ist auch nicht selten, dass Siedlungsgebiete mit all ihren Risiken in einer Wasserschutzzone III liegen. Das halbe Dorf Oberjosbach in meiner Heimatgemeinde Niedernhausen ist davon betroffen, ohne dass die meisten Anwohner davon etwas bemerken.
Klar ist, dass das HLNUG jeden Bauantrag streng nach den Kriterien des Grundwasserschutzes prüfen wird und die Gemeinde, aber auch jede/r Bürger/in das Ergebnis dieser Prüfung erhalten kann. Wenn besondere Risiken gesehen würden, würde der Genehmigungsantrag abgelehnt werden.
Ein von der Gemeinde beauftragtes Büro hat eine fachtechnische Stellungnahme abgegeben, wonach eine »hohe Gefährdung« bestehe und eine Verkleinerung des Vorranggebietes gefordert wird. Wie beurteilen Sie das?
Ich habe diese Stellungnahme gelesen. Das Risiko wird dort nur sehr pauschal genannt und nicht im Detail begründet. Möglicherweise ist der Kollege Anhänger einer »Null-Risiko-Strategie« nach dem Motto: Wenn keine Anlagen gebaut werden, gibt es auch kein Risiko. Das entspricht aber weder der Rechtslage noch der Lebenswirklichkeit. Er sollte gefragt werden, ob er die Sperrung der L3035 für Verkehr mit Verbrennungsmotoren und ein entsprechendes Verbot im Wasserschutzgebiet III des Waldes für Ernte- und Transportfahrzeuge fordert. Es wäre unverständlich, wenn er dabei nicht die gleichen strengen Maßstäbe anlegen würde.
Die Gemeinde hat es doch in der Hand, welche ihrer Flächen für Windkraftnutzung verpachtet werden. Insofern könnte in Ruhe abgewartet werden, was bei der Begutachtung durch das HLNUG durch fachliche Spezialisten im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens herauskommt und dann immer noch entscheiden, ob ihr das Risiko zu hoch ist, die beantragten Standorte freizugeben und ggf. eine Verschiebung verlangen.